Führerschein mit 17 jetzt auch in Baden-Württemberg :
Modellversuch “Begleitendes Fahren ab 17” startet nun zum 01.01.2008
Die Ausbildung zum Führerschein Klasse B und BE kann man mit 161/2 Jahren beginnen und mit bestandener Theorie und Praxisprüfung nach Vollendung des 17´ Lebensjahres mit einer Begleitperson bis zum erreichen des 18 `Lebensjahres am Straßenverkehr teilnehmen.
Voraussetzungen für die Begleitperson: (Sie müssen Namentlich in die Prüfbescheinigung des 17 Jährigen Fahrers eingetragen werden.)
Mindestalter 30 Jahre
Mindestens schon 5 Jahre die Fahrerlaubnis Klasse B